Anmeldung
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Entsprechend Ihrer Beschwerden können Ihnen folgende Ärzte ein Rezept zur logopädischen Behandlung ausstellen:
- Hausärzte
- HNO-Ärzte
- Internisten
- Kieferorthopäden
- Kinderärzte
- Neurologen
- Pädaudiologen
- Phoniater
- Zahnärzte
Die Bezahlung logopädischer Leistungen wird von Ihrer Krankenversicherung übernommen.
Für die atemtherapeutische Behandlung benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Im Allgemeinen ist sie eine individuelle Gesundheitsleistung. Bei entsprechender Indikation besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, dass Ihr Arzt Ihnen atemtherapeutische Behandlungen verordnet.
Sobald Ihnen eine logopädische Therapie verordnet wird oder Sie atemtherapeutisch behandelt werden möchten, setzen Sie sich mit der Praxis Verbindung und wir vereinbaren einen Termin nach Ihren Wünschen.